Atzert & Bruns - Rolläden, Markisen & Terrassendächer

Andre Atzert
Ahrensburger Straße 66
22041 Hamburg - Wandsbek

Tel.: 040 - 689 136 16

Fax: 040 - 689 134 27
Mobil: 0172 - 175 32 58

Atzert & Bruns - Rolläden, Markisen & Terrassendächer --» AGB

Dienstag den 19.03.2024 - 10:20 Uhr

Atzert & Bruns - Rolläden, Markisen & Terrassendächer
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Rolladen & Markisen Atzert - AGB

Atzert & Bruns - Rolläden, Markisen & Terrassendächer

Rolladen - Atzert - Allgemeine Geschäftsbedingungen



Hier finden Sie nähere Informationen bezüglich des Vertragsabschlusses, der Preise, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Rückgabe, sowie weitere wichtige Vertragsbestandteile. Für Andre Atzert Rolläden & Markisen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeines - Angebot - Preise - Lieferung - Zahlung - Gewährleistung - Rückgabe - Eigentumsvorbehalt - Datenschutz - Sonstiges - Widerufsbelehrung

Bitte beachten Sie vor dem Kauf eines Produktes von uns ( Maßanfertigung ) auch das eingeschränkte Widerrufs - und Rückgaberecht

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesem Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von Andre Atzert Rolläden & Markisen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Andre Atzert Rolläden & Markisen diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

2.2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Andre Atzert Rolläden & Markisen gehören, bleiben im Eigentum von Andre Atzert Rolläden & Markisen und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Andre Atzert Rolläden & Markisen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

2.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch Andre Atzert Rolläden & Markisen zustande. Andre Atzert Rolläden & Markisen sendet dem Käufer in diesem Fall eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der Bestellung des Käufers.

2.4. Andre Atzert Rolläden & Markisen behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen.

2.5. Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend jederzeit vorbehalten.

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3. Preise

Unsere Preise verstehen sich bei Lieferanschriften innerhalb von 200 km ab Geschäftssitz zzgl. Mehrwertsteuer ab Werk, zuzüglich Versandkosten.

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4. Lieferung

4.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Anlieferung und Montage ist innerhalb von 200 km selbstverständlich möglich. Weitere Strecken bitte nur auf Anfrage.

4.2. Andre Atzert Rolläden & Markisen schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen, beginnend mit dem Zugang des Nachfristsetzungsschreibens zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andre Atzert Rolläden & Markisen ist bemüht, schnellstmöglich die Lieferung auszuführen. Die Wahl der Versandart obliegt nach billigem Ermessen Andre Atzert Rolläden & Markisen. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlenden Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich schriftlich, verbindlich zugesagt wurde.

4.3. Andre Atzert Rolläden & Markisen ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.

4.4. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr von Andre Atzert Rolläden & Markisen. Eventuelle Transportschäden müssen vom Käufer beim Wareneingang beim Spediteur angezeigt werden.

4.5. Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr von Andre Atzert Rolläden & Markisen. Andre Atzert Rolläden & Markisen wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert Andre Atzert Rolläden & Markisen die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Für die Einlagerung kann Andre Atzert Rolläden & Markisen nach billigem Ermessen übliche Vergütung verlangen.

4.6. Gerät der Käufer mit der Annahme der Waren in Verzug, so ist Andre Atzert Rolläden & Markisen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

4.7. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

4.9. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind dann ausgeschlossen.

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5. Zahlungsbedingungen

5.1. Wir liefern für den privaten und gewerblichen Bedarf. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse, nur ausnahmsweise, wenn vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart, gegen Rechnungslegung, wobei der Käufer in diesem Fall auf Verlangen von Andre Atzert Rolläden & Markisen entsprechende Sicherheit zu stellen hat.

5.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, die jeweils üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Warenlieferungen zurückzubehalten. Falls nicht anders ausgezeichnet, gelten alle Preise in EURO.

5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Andre Atzert Rolläden & Markisen anerkannt sind.

5.4. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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6. Gewährleistung/Haftung

6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber Andre Atzert Rolläden & Markisen zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

6.3. Andre Atzert Rolläden & Markisen ist nicht zu Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

6.4. Liegt ein von Andre Atzert Rolläden & Markisen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann Andre Atzert Rolläden & Markisen wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vornehmen. Andre Atzert Rolläden & Markisen ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder hat Andre Atzert Rolläden & Markisen die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Andre Atzert Rolläden & Markisen beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft oder -Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

6.5. Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Andre Atzert Rolläden & Markisen die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

6.6. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Ziffer 6.4 und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm beruhen sowie für Schäden, die nach der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie auf Arglist des Verkäufers beruhen.

6.7. Andre Atzert Rolläden & Markisen haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betreffen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Cardinalpflichten). Andre Atzert Rolläden & Markisen haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im übrigen nicht. Die vorbeschrieben enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für den gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Andre Atzert Rolläden & Markisen betroffen ist.

6.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des von Andre Atzert Rolläden & Markisen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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7. Rückgaberecht

Alle bestellten Produkte sind Maßanfertigungen. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen, wenn nichts anderes ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich von Andre Atzert Rolläden & Markisen bestätigt wurde. In diesem Fall besteht ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Eine Rücknahme erfolgt nur nach Absprache und einwandfreiem, originalverpacktem Zustand. Bei wesentlichen Verschlechterungen der zurückgesandten Waren oder bei Verlust der Waren behält sich Andre Atzert Rolläden & Markisen ausdrücklich vor, Schadenersatz zu verlangen. Bis 40 € Warenwert trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

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8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Andre Atzert Rolläden & Markisen behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Andre Atzert Rolläden & Markisen gegen den Käufer im Zusammenhang mit den gekauften Waren (z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die Andre Atzert Rolläden & Markisen aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

8.2. Die weitere Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Mit Zahlungsverzug erlischt das Recht zur Weiterveräußerung/-verarbeitung. Der Käufer tritt Andre Atzert Rolläden & Markisen seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung/-verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen sicherungshalber bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen von Andre Atzert Rolläden & Markisen an die diese Abtretung annehmende Andre Atzert Rolläden & Markisen ab. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grundstücken oder Baulichkeiten oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk-oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Befugnis Andre Atzert Rolläden & Markisen's die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie kann u.a. ausgeübt werden, wenn der Käufer Zahlungsbedingungen nicht einhält. Der Käufer hat auf Verlangen von Andre Atzert Rolläden & Markisen unverzüglich alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen, sowie dem Drittschuldner die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte von Andre Atzert Rolläden & Markisen hat der Käufer auf diese Rechte hinzuweisen und Andre Atzert Rolläden & Markisen umgehend zu informieren. Er ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe , die Kosten von Interventionsprozessen zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.

8.3. Werden die Waren mit anderen Sachen verarbeitet, erwirbt Andre Atzert Rolläden & Markisen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen bearbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen Sachen vermischt, so erwirbt Andre Atzert Rolläden & Markisen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu der anderen vermischten Sache. Zum Zeitpunkt der Vermischung ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer Andre Atzert Rolläden & Markisen anteilmässig Miteigentum zu übertragen. Dem Käufer hierdurch entstehende Forderungen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Vorbehaltswarenwertes der von Andre Atzert Rolläden & Markisen gelieferten Ware und gegebenenfalls erbrachten Leistungen an Andre Atzert Rolläden & Markisen ab, die die Abtretung hiermit annimmt.

Gehört ein Gebäude oder Grundstück, in das Vorbehaltsware von Andre Atzert Rolläden & Markisen eingebaut bzw. verbunden wird, nicht dem Käufer, so hat er gegenüber dem Eigentümer klarzustellen, dass die Verbindung oder Einfügung der gelieferten Vorbehaltsware nur einem vorübergehenden Zweck dient und auf die Vorbehaltsrechte von Andre Atzert Rolläden & Markisen hinzuweisen. Auch in diesem Fall tritt der Käufer den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in Höhe des Rechnungswertes der von Andre Atzert Rolläden & Markisen gelieferten Vorbehaltswaren an die dies annehmende Andre Atzert Rolläden & Markisen ab.

8.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist Andre Atzert Rolläden & Markisen berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.

8.5. Übersteigt der Wert der für Andre Atzert Rolläden & Markisen bestehenden Sicherheiten nicht nur vorübergehend mehr als 120 % gibt Andre Atzert Rolläden & Markisen auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl von Andre Atzert Rolläden & Markisen zurück.

8.6. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Andre Atzert Rolläden & Markisen nicht nach, so kann Andre Atzert Rolläden & Markisen die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten von Andre Atzert Rolläden & Markisen anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten von Andre Atzert Rolläden & Markisen mit angerechnet werden können.

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9. Datenschutz

Die im Rahmen der Bestellung notwendigen Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

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10. Schlussbestimmungen, Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist der Sitz von Andre Atzert Rolläden & Markisen.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bewirkt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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Widerrufs - oder Rückgabebelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen [1 Monat] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Ausgeschlossen vom Widerruf

Vom Widerruf ausgeschlossen sind nach $ 312d BGB Dienstleistungen, Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Der Widerruf ist zu richten an:

Andre Atzert Rolläden & Markisen
Ahrensburger Straße 66
22041 Hamburg
Tel.: 040 - 689 136 16
Mobil: 0172 - 175 32 58
Fax: 040 - 689 134 27
E-Mail: info@rolladen-atzert-andre.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird.Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.

Ein Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kann gemäß § 357 Abs. 3 BGB verlangt werden, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen wird und der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung informiert wurde.

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen [1 Monat] durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Ausgeschlossen vom Rückgaberecht

Vom Rückgaberecht ausgeschlossen nach $ 312d BGB sind Dienstleistungen, Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Impressum


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Wir konfektionieren unsere Markisen selbst, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Angebot machen können. Ob nun Solidux oder Lewens, bei uns können Sie sicher sein, dass Sie nur Qualitätsprodukte "Made in Germany" bei uns erwerben!


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Auch problematische Montagen: sind für uns kein Hinderniss. Schwierige Rolladen - Markisenkonstruktionen oder Einbauten in luftiger Höhe sind für uns kein Problem und erledigen wir gerne für Sie!


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